Die verschiedenen Steuerformulare (Modelos) in Spanien

Die verschiedenen Steuerformulare (Modelos) in Spanien

um verschiedene Steuerarten zu erheben und Informationen von Steuerpflichtigen zu erhalten. Jedes Modelo entspricht einer bestimmten Steuerart oder einer bestimmten Art von Steuererklärung. Es gibt jedoch weitere Behörden, die auch Ihre Formulare als Modelos benennen. 

Hier sind einige der wichtigsten spanischen Modelos und ihre Verwendungszwecke:

  • Modelo 030: Meldungen zu Daten von natürlichen Personen (Anmeldungen, Abmeldungen, Veränderungen)
  • Modelo 036/037: Meldungen zu Daten von gewerblichen Aktivitäten (Anmeldungen, Abmeldungen, Veränderungen)
  • Modelo 100 - IRPF: Dieses Formular dient zur Einkommensteuererklärung (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas) für natürliche Personen. Steuerpflichtige geben hier ihre Einkünfte, Ausgaben und Abzüge an, um ihre persönliche Einkommensteuer zu berechnen.
  • Modelo 111: Quartalsmeldung zu einbehaltener "Lohnsteuer" (retenciones) von Mitarbeitenden und Retenciones von professionellen Dienstleistern
  • Modelo 115: Quartalsmeldung zu einbehaltenen Retenciones auf gewerbliche Vermietungen
  • Modelo 130 - Pagos a cuenta del IRPF: Selbstständige und Freiberufler verwenden dieses Formular, um ihre vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen zu melden und zu entrichten.
  • Modelo 131: Wie Modelo 130 jedoch bei Anwendung der Objektiven Berechnung zur Einkommenssteuervorauszahlung
  • Modelo 145: Information zu persönlichen Daten von Angestellten zur Berechnung der "Lohnsteuer", in Spanien Retenciones genannt. Dieses Formular erhalten Angestellte von Ihrem Arbeitgeber
  • Modelo 180:  Zusammenfassende Jahresmeldung zu den einbeghaltenen Retenciones bei gewerblichen Vermietungen
  • Modelo 190: Zusammenfassende Jahresmeldung zu den einbehaltenen "Lohnsteuern" und Retenciones von professionellen Dienstleistern
  • Modelo 200: Jahressteuererklärung der Unternehmenssteuer (Impuestos de sociedades) für juristische Personen in Spanien
  • Modelo 202: Erklärung zur unterjährigen Abschlagszahlung auf die Unternehmenssteuer
  • Modelo 210: Steuererklärung von nicht Residenten, sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen
  • Modelo 303 - IVA: Dieses Formular wird für die Umsatzsteuererklärung (Impuesto sobre el Valor Añadido) von Unternehmen und Selbstständigen verwendet. Es dient zur Meldung der Umsätze, Vorsteuer und der zu zahlenden oder erstattenden Mehrwertsteuer.
  • Modelo 347 - Declaración anual de operaciones con terceras personas: Unternehmen und Selbstständige reichen dieses Formular ein, um ihre jährlichen Transaktionen mit Dritten zu melden, sofern sie einen bestimmten Schwellenwert überschreiten.
  • Modelo 349: Quartalserklärung zu Umsätzen im Innereuropäischen Waren- und Dienstleistungsverkehr
  • Modelo 369: Quartalsmeldung zu Umsätzen im Rahmen des OSS Verfahrens (Ventanilla unica)
  • Modelo 390 - Resumen anual del IVA: Dieses Jahreszusammenfassungsformular wird von Unternehmen und Selbstständigen eingereicht, um eine Übersicht ihrer Umsatzsteuerabrechnungen des vergangenen Jahres zu geben.
  • Modelo 714: Jahressteuererklärung zur Vermögenssteuer
  • Modelo 720 - Declaración informativa sobre bienes y derechos en el extranjero: Dieses Formular muss von spanischen Steuerpflichtigen ausgefüllt werden, die Vermögenswerte im Ausland haben, die einen bestimmten Schwellenwert überschreiten.

Die Einreichung der spanischen Modelos erfolgt in der Regel elektronisch über das Internet (declaración telemática). Die Fristen für die Einreichung variieren je nach Steuerart und Art der Steuerpflichtigen.

Die korrekte Ausfüllung der spanischen Modelos ist von entscheidender Bedeutung, um mögliche Steuerstrafen oder Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Bei PEHOMA Consult stehen wir Ihnen gerne zur Seite und bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Einreichung Ihrer spanischen Steuererklärungen, um sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß und fristgerecht erledigt wird. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung in Spanien zu erfahren.

 

Related

PEHOMA Consult – Deutschsprachige Steuerberatung und Rechtsberatung in Spanien

PEHOMA Consult ist Ihre deutschsprachige Steuerkanzlei und Rechtsanwaltskanzlei in Málaga, spezialisiert auf Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung für Auswanderer, Residenten, Unternehmer, Investoren und Rentner in Spanien. Wir beraten Sie zuverlässig und professionell in Marbella, Málaga, Rincón de la Victoria, Torrox, Nerja, Alhaurín el Grande, Alhaurín de la Torre, Torremolinos, Fuengirola, Mijas, Estepona und entlang der gesamten Costa del Sol.

Steuer- und Rechtsberatung für ganz Spanien

Unser Service ist nicht auf die Costa del Sol beschränkt – wir beraten Mandanten in Madrid, Barcelona, Valencia, Alicante, den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca) und den Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura). Durch digitale Beratung und Videokonferenzen betreuen wir Sie auch weltweit – effizient, sicher und kompetent.

Unsere Leistungen – Steuerberatung und Rechtsberatung in Spanien

  • Steuerberatung: Steueroptimierung, Steuererklärungen in Spanien, Doppelbesteuerungsabkommen, Erbschaftssteuer, Einkommensteuer (IRPF), Nicht-Residentensteuer.
  • Rechtsberatung: Spanisches Immobilienrecht, Kauf und Verkauf von Immobilien, Mietrecht, Unternehmensrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht.
  • Firmengründung in Spanien: Beratung zur Gründung einer SL (S.L.), Selbstständigkeit (Autónomo), Buchhaltung, Unternehmensbesteuerung.
  • Immobilien in Spanien: Steuerliche und rechtliche Beratung bei Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Vermietung.
  • Erbschaft in Spanien: Abwicklung von Erbschaften, Erbschaftssteuer in Spanien, Testamentserstellung.
  • Auswandern nach Spanien: Beratung zu NIE-Nummer, Residencia, Steuerpflicht, Sozialversicherung.
  • Personalwesen & Verträge: Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Unternehmensverträge.

Warum PEHOMA Consult?

  • Deutschsprachige Experten für spanisches Steuerrecht und spanisches Recht
  • Persönliche Betreuung vor Ort oder online
  • Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Bedürfnisse
  • Langjährige Erfahrung mit internationalen Mandanten

PEHOMA Consult – Ihre deutschsprachigen Steuerberater und Rechtsanwälte in Spanien, an der Costa del Sol, auf Mallorca, den Kanaren und in ganz Spanien.

Kontaktieren Sie PEHOMA Consult

📍 Besuchen Sie uns persönlich:
Plaza Bailén 12, Local 4
29009 Málaga, Spanien

📧 Schreiben Sie uns eine E-Mail:
mail@pehoma-consult.com

📞 Rufen Sie uns an:
(+34) 951 204 789
Aus Deutschland: 09187 - 974 29 60

Wir sprechen Deutsch und freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!