Campaña renta 2025

Campaña de la Renta 2025 – Ihre Steuererklärung in Spanien professionell erledigt

Die jährliche Steuererklärungskampagne in Spanien („Campaña de la Renta“) ist ein bedeutender Termin für alle Steuerpflichtigen. Für das Steuerjahr 2024 treten einige wichtige Änderungen in Kraft, darunter eine Vorverlegung des Beginns der Kampagne auf den 2. April 2025 sowie eine Anpassung der Einkommensgrenzen für die Abgabepflicht.

Als Ihr zuverlässiger Steuerberater in Spanien unterstützen wir Sie dabei, Ihre Steuererklärung fristgerecht, korrekt und optimiert einzureichen. Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige zu den neuen Regelungen, Fristen und Abgabepflichten.


Wer ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?

Ansässige Steuerpflichtige („Residentes fiscales“)

Steuerlich ansässig in Spanien sind Personen, die:
mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen oder
✅ deren wirtschaftlicher oder sozialer Lebensmittelpunkt sich in Spanien befindet.

Falls Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig ist, empfehlen wir eine individuelle Beratung, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Steuerlich Ansässige müssen ihr weltweites Einkommen deklarieren, wenn sie folgende Einkommensgrenzen überschreiten:

✔️ Arbeitseinkommen über 22.000 € brutto pro Jahr, sofern nur ein Arbeitgeber existiert und dieser zur Abführung von „Retenciones“ (Lohnsteuer) verpflichtet ist.

✔️ Arbeitseinkommen über 15.876 € brutto pro Jahr, wenn:

  • mehrere Arbeitgeber vorhanden sind und der zweite oder weitere Arbeitgeber mehr als 1.500 € gezahlt hat oder
  • der Arbeitgeber nicht zur Abführung von Lohnsteuer verpflichtet ist (z. B. Rentenzahlungen aus dem Ausland).
    📌 Neu für 2025: Die bisherige Grenze von 15.000 € wurde auf 15.876 € angehoben – entsprechend dem spanischen Mindestlohn (Salario Mínimo Interprofesional – SMI).

✔️ Selbstständige (Autónomos) im spanischen Sonderregime für Selbstständige (RETA) müssen unabhängig von ihrem Einkommen eine Steuererklärung abgeben. (Diese Regelung gilt seit dem Steuerjahr 2023.)

✔️ Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld sind nun ebenfalls verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – unabhängig von der Höhe der erhaltenen Leistung.
📌 Neu für 2025: Wer die Erklärung nicht einreicht, verliert den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Real Decreto-Ley 2/2024).

✔️ Personen mit Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne) oder Mieteinnahmen über 1.600 € pro Jahr.

✔️ Personen mit sonstigen Einkünften von über 1.000 €, etwa aus nicht-gewerblicher Tätigkeit oder Kapitalgewinnen außerhalb der Kapitalertragssteuer.

Nicht-ansässige Steuerpflichtige („No residentes“)

Nicht-Residenten, die in Spanien Einkünfte erzielen – insbesondere Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz –, unterliegen gesonderten Steuerregelungen und müssen eine separate Steuererklärung abgeben.


Wichtige Fristen für die Steuererklärung 2025

📅 Aktualisierter Steuerkalender 2025:
✔️ 2. April 2025: Start der Kampagne – ab diesem Datum können Steuererklärungen online über die Agencia Tributaria (AEAT) eingereicht werden.
✔️ 25. Juni 2025: Letzter Abgabetermin für Steuererklärungen mit Nachzahlungen per Lastschrift.
✔️ 30. Juni 2025: Ende der Kampagne – ab diesem Datum fallen Verspätungszuschläge an.


Wie kann PEHOMA Consult Ihnen helfen?

Analyse Ihrer Steuerpflicht: Wir prüfen, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder ob eine freiwillige Abgabe vorteilhaft ist. Eine Steuererklärung kann sich lohnen, wenn Lohnsteuern („Retenciones“) einbehalten wurden und eine Rückerstattung möglich ist.

Professionelle Erstellung der Steuererklärung: Nach vollständiger Prüfung Ihrer Dokumente und Einkünfte aus 2024 erstellen wir einen individuellen Entwurf Ihrer Steuererklärung und informieren Sie über das Ergebnis.

Berücksichtigung internationaler Besteuerung: Steuerresidenten in Spanien müssen weltweite Einkünfte angeben, auch wenn diese bereits im Ausland versteuert wurden. In vielen Fällen ist eine Anrechnung bereits gezahlter ausländischer Steuern möglich, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Sichere und fristgerechte Abgabe: Nach Ihrer finalen Bestätigung reichen wir Ihre Steuererklärung fristgerecht für Sie ein.

🔹 Nutzen Sie unsere professionelle Steuerberatung für eine rechtskonforme und steueroptimierte Steuererklärung!


Wichtige Änderungen für 2025

📌 Früherer Start der Kampagne: Bereits ab 2. April 2025 möglich.
📌 Erhöhte Einkommensgrenze für Steuerpflichtige mit mehreren Arbeitgebern: Neue Grenze bei 15.876 €.
📌 Steuererklärungspflicht für Arbeitslose mit Arbeitslosengeld: Neu eingeführt durch Real Decreto-Ley 2/2024.

Tipps für eine fehlerfreie Steuererklärung

Beginnen Sie frühzeitig: Vermeiden Sie Engpässe kurz vor Ablauf der Frist.
Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Mietverträge und Belege für abzugsfähige Ausgaben.
Nutzen Sie professionelle Steuerberatung: PEHOMA Consult stellt sicher, dass Ihre Steuererklärung fehlerfrei, optimiert und fristgerecht abgegeben wird.


PEHOMA Consult – Ihre Experten für Steuerberatung in Spanien

Ob Sie als Resident oder Nicht-Resident in Spanien steuerpflichtig sind – unser erfahrenes Team aus Steuerexperten unterstützt Sie kompetent und zuverlässig bei der Steuererklärung 2025.

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