Ihre Einkommensteuer in Spanien – professionell, digital und deutschsprachig
Die jährliche Campaña de la Renta ist für in Spanien ansässige Steuerpflichtige ein fester Termin: Zwischen dem 2. April und dem 30. Juni 2025 muss die Einkommensteuererklärung (Modelo 100) für das Steuerjahr 2024 beim spanischen Finanzamt eingereicht werden.
Was für viele eine lästige Pflicht darstellt, kann für Sie zur Chance auf Rückerstattungen und steuerliche Optimierung werden – mit PEHOMA Consult als zuverlässigem Partner an Ihrer Seite.
📋 Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich sind alle in Spanien steuerlich ansässigen Personen zur Abgabe einer Steuerklärung nach Modelo 100 verpflichtet, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Jahreseinkommen über 22.000 € bei nur einem Arbeitgeber
- Bei mehreren Arbeitgebern/Zahlern: Einkommen über 15.876 € brutto im Jahr 2024
- Als Rentner: Bruttoeinkommen über 15.876 €
- Kapitalerträge oder sonstige Einkünfte überschreiten bestimmte Grenzen
- Verkauf oder Übertragung von Immobilieneigentum
- Mehrere Einkunftsarten (z. B. Arbeit + Mieteinnahmen)
- Selbstständige Tätigkeit (immer abgabepflichtig)
Auch wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann freiwillig eine Steuererklärung einreichen – z. B. zur Rückerstattung gezahlter Steuern. Dies kann insbesondere bei Personen erforderlichs ein, wenn Eikünfte aus dem Ausand existieren, wie beispielsweise Rentenzahlungen. Hier kann es vorkommen, dass das Auszahlungsland eine Steuerbescheinigung aus Spanien verlangt, welche nur ausgesetllt wird, wenn zuvor eine Steuererklärung abgegeben wurde.
✅ Warum PEHOMA Consult?
PEHOMA Consult ist eine auf spanisches Steuerrecht spezialisierte, deutschsprachige Steuerkanzlei mit Sitz in Málaga. Wir betreuen Mandanten in ganz Spanien – dank moderner digitaler Prozesse, sicherem Dokumentenupload und persönlicher Beratung per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz.
Was uns auszeichnet:
- 📍 Betreuung in Ihrer Sprache – professionell & verständlich
- 📁 Sichere, papierlose Abwicklung über unseren Upload-Service
- 🔎 Gründliche Prüfung möglicher Abzüge & Steuervergünstigungen
- 💡 Individuelle steuerliche Optimierung – nicht nur Formulararbeit
- 🌍 Spezialisierung auf internationales Steuerrecht (D/AT/CH)
Ob Angestellte, Rentner, Vermieter, Grenzgänger oder Selbstständige – wir finden für Sie den besten Weg zur korrekten und vorteilhaften Steuererklärung.
⏳ Fristen im Überblick
- Start der Einreichfrist: 2. April 2025
- Ende der Einreichfrist: 30. Juni 2025
- Bei Zahlung per Bankeinzug: spätestens 25. Juni 2025
- Empfohlene Einreichung Ihrer Unterlagen bei uns: bis spätestens 10. Juni 2025
👉 Jetzt Formular ausfüllen und Auftrag erteilen
💶 Was kostet meine Einkommensteuer-Erklärung für 2024 (Modelo 100)?
Die Kosten hängen von Ihrer individuellen Situation ab – insbesondere von:
- der Anzahl und Art Ihrer Einkünfte (in- oder ausländisch, Arbeit, Vermietung, Kapital etc.)
- dem Umfang Ihrer Dokumentation
- dem erforderlichen Beratungs- und Kommunikationsaufwand
Grundhonorar – 95,00 € netto (zzgl. 21 % IVA)
Für jede Einkommensteuererklärung nach Modelo 100 fällt unabhängig vom Einzelfall eine feste Grundpauschale in Höhe von 95,00 € netto an.
Dieses Grundhonorar wird immer erhoben und umfasst folgende Leistungen:
- Sichtung und Prüfung Ihrer Unterlagen
- Einsicht in die steuerlichen Vorabdaten der Agencia Tributaria
- Erfassung und Grundprüfung der Steuerpflicht
- Prüfung auf absetzbare Kosten und Freibeträge
- Optimierung Ihrer Steuersituation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
- Erstellung & Einreichung der Erklärung über das System DIEZ
- Basis-Korrespondenz mit dem Mandanten
In einfachen Fällen (z. B. nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei einem spanischen Arbeitgeber) bleibt es in der Regel bei diesem Honorar.
🧩 Beispiel: Komplexere Einkommensverhältnisse
Wenn Sie z. B. mehrere Einkunftsarten haben oder steuerlich relevante Besonderheiten vorliegen, wird der zusätzliche Bearbeitungsaufwand individuell erfasst und entsprechend auf das Grundhonorar aufgeschlagen.
Beispiel: Person X hatte:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei einem spanischen Arbeitgeber
- Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Deutschland
- Kapitalerträge (Zinsen & Dividenden) bei einem deutschen Broker
- 2024 ein E-Auto in Spanien gekauft (mit steuerlicher Auswirkung)
- unverheiratet, keine Kinder
Gesamthonorar in diesem Fall: 237,50 € netto (zzgl. 21 % IVA)
Hinweis: Dieses Beispiel basiert auf einem tatsächlich abgerechneten Fall. Der tatsächliche Aufwand kann je nach Umfang der Kapitalerträge, Dokumentation oder Beratung höher oder niedriger ausfallen.
ℹ️ Transparenz & rechtlicher Hinweis
Unsere Honorare richten sich nicht nach starren Tabellen, sondern nach dem tatsächlichen Arbeits- und Zeitaufwand – fair, nachvollziehbar und meist deutlich günstiger als in Deutschland.
Alle Preisangaben verstehen sich netto, zu denen 21 % gesetzliche Mehrwertsteuer (IVA) hinzukommen.
Die vollständige Preisstruktur ist in unseren Allgemeinen Bedingungen festgehalten und vor Auftragserteilung im Rahmen des Online-Formulars einsehbar.
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