Wie erhalte ich eine NIE in Spanien? Alles was Sie zur NIE wissen müssen

Doch wie erhalten Sie diese Ausländer-Identifikationsnummer, und was sind die nötigen Schritte und Dokumente für die Beantragung? Welche Verpflichtungen oder Rechte bringt eine NIE mit sich?

Bei PEHOMA Consult beraten wir Sie umfassend und kompetent zur Beantragung der NIE. Unsere langjährige Erfahrung mit hunderten erfolgreichen Anträgen gewährleistet, dass Sie in jeder Phase bestens informiert und unterstützt sind.

Die NIE-Nummer wird in Spanien vom Finanzamt (Agencia Tributaria – AEAT) als Identifikations- und Steuernummer (NIF) vergeben und ist für alle nicht-spanischen Staatsbürger anwendbar – unabhängig vom Wohnsitzland. Wichtig ist dabei, dass der Zweck des Antrags eindeutig benannt wird, da die Nutzung vielfältig sein kann.

Der Weg zur NIE – Ablauf und Möglichkeiten

  1. Direkte Beantragung vor Ort: Die Beantragung erfolgt durch einen formellen Antrag und eine Vorauszahlung der Bearbeitungsgebühr. Der Antragsteller muss persönlich zu einem vorher vereinbarten Termin beim Polizeikommissariat in Spanien erscheinen, um die NIE zu erhalten. Ohne Termin ist keine Bearbeitung möglich.

  2. Beantragung im Heimatland: Alternativ kann die NIE auch bei einer spanischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Diese Methode kann jedoch, je nach Konsulat, mehr Zeit in Anspruch nehmen und ist bei engem Zeitrahmen meist weniger empfehlenswert.

  3. Vertretung durch Vollmacht: Um Ihnen eine Reise nach Spanien zu ersparen, können wir bei PEHOMA Consult auch den gesamten Vorgang per notariell beglaubigter Vollmacht für Sie abwickeln. Diese Option wählen viele unserer Kunden – wir erledigen die Beantragung und den Termin bei der Polizei vor Ort in Spanien. Wenn diese Möglichkeit für Sie interessant ist, kontaktieren Sie uns, und wir erläutern Ihnen gerne den Ablauf.

Unsere Dienstleistungen für Ihren NIE-Antrag

Beauftragen Sie uns mit der Beantragung Ihrer NIE, übernehmen wir sämtliche Schritte und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Sie müssen lediglich beim vereinbarten Termin zur Identifizierung bei der Polizei erscheinen – oder uns, bei Bevollmächtigung, die komplette Vertretung überlassen. Dank unserer hohen Erfolgsquote von 100 % haben all unsere Kunden bislang zuverlässig ihre NIE-Nummer erhalten.

Häufige Fragen zur NIE und steuerlichen Konsequenzen

Eine häufig gestellte Frage betrifft die Konsequenzen der NIE-Nummer. Die Antwort ist einfach: Die Zuteilung einer NIE hat keine steuerlichen oder anderen Verpflichtungen zur Folge. Erst durch Einkünfte oder Vermögenswerte in Spanien könnte gegebenenfalls eine Steuerpflicht entstehen. Die bloße Zuteilung einer NIE führt also keineswegs zu einer automatischen Steuerpflicht.

Für alle weiteren Fragen oder zur Beratung über die optimale Lösung für Ihre Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder rufen Sie uns an – wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen.

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