Das Modelo 720: Meldung des Auslandsvermögens an das spanische Finanzamt

Das Modelo 720: Meldung des Auslandsvermögens an das spanische Finanzamt

Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof im Jahr 2021 zum Thema des Modelo 720 sollte jeder, der in Spanien lebt, schon einmal vom „Modelo 720“ gehört haben.

Teilweise wurde in Medien verbreitet, das mit dem Urteil das Modelo abgeschafft sei. Dies ist jedoch falsch. Der EuGH hat jedoch zugunsten der Kläger entschieden, dass die drakonischen Strafen bei nicht-Einreichung rechtswidrig sind. Die Abgabepflicht besteht jedoch weiterhin. Viele in Spanien lebende Menschen sind daher nicht sicher, ob sie ein solches modelo abgeben müssen oder nicht. Wir klären nachfolgend über die Wichtigsten Dinge zum Modelo 720 auf und beantworten dabei auch die häufigsten Fragen.

Was ist das Modelo 720?

Es handelt sich um eine informative Meldung auf Jahresebene. Das „Modelo 720“ dient dazu, gegenüber dem spanischen Finanzamt Auskunft über im Ausland (außerhalb Spaniens) befindliches Vermögen zu geben, das am 31. Dezember des Vorjahres einen Wert von 50.000 Euro übersteigt.

Bis wann muss das Modelo 720 abgegeben werden?

Die Frist zur Einreichung des Vordrucks 720 ist immer bis Ende März des Folgejahres. Die Meldung bzgl. des Jahres 2022 muss somit bis zum 31. März 2023 eingereicht werden.

Wer muss das Modelo 720 einreichen und wer ist davon befreit?

Zunächst betrifft es nur in Spanien steuerlich ansässige “Residente fiscal”, also wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Spanien haben. Es gelten dann folgende Regeln zur Abgabepflicht: 

  • Wer sein gesamtes Vermögen ausschließlich in Spanien hat, muss das Modelo 720 nicht abgeben.
  • Wer in Spanien lebt aber unter das sogenannte „Beckham Law“ (Régimen especial para trabajadores desplazados a territorio español) fällt muss diese Meldung ebenfalls nicht abgeben.
  • Wenn Sie über Vermögenswerte im Ausland (außerhalb Spaniens) verfügen und in Spanien ansässig ist (Einkommensteuergesetz), dann kann Sie das Thema betreffen.

Ob Sie die Steuererklärung in diesem Fall machen müssen, richtet sich nach der Zusammensetzung und den einzelnen Werten Ihres vorhandenen Auslandsvermögens.

Ab welchem Wert des Auslandsvermögens muss man die Erklärung 720 einreichen? Welche 3 Vermögenskategorien werden betrachtet?

Bei der Meldung über Vermögen im Ausland (Modelo 720) werden 3 Vermögenskategorien getrennt voneinander betrachtet: 

  1. Ausländische Bankkonten
  2. Wertpapiere, Aktien, Anlagen, Gesellschaftsanteile, Versicherungen und Rentenansprüche
  3. Im Ausland befindliche Immobilien oder Rechte über diese

Bei der Prüfung ob man die meldung abgeben muss oder nicht,  kommt es noch auf den Wert des Vermögens in jeder dieser drei Kategorien an. Sobald man in  einer der vorgenannten Kategorien mehr als 50.000 Euro an Vermögen hat, muss man alle Vermögenswerte, die diese Kategorie betreffen, aufgeschlüsselt melden.

Bleibt man jedoch innerhalb einer Kategorie unterhalb der Erklärungsgrenze von 50.000 Euro, muss man zu dieser Kategorie keine Angaben machen.

Bleibt man in allen Kategorien unter der Erklärungsgrenze, muss man das Modelo 720 nicht abgeben.

Zu berücksichtigen ist, dass nicht nur der Eigentümer des Vermögens zur Erklärung verpflichtet ist. Auch Vertreter, Bevollmächtigte, Begünstigte, Verfügungsbefugte, oder die wirtschaftlichen Eigentümer ("titular real") müssen in bestimmten Fällen das Modelo 720 einreichen. Es geht auch nicht nur um die Verhältnisse am 31.12. des Jahres. War man z.B. irgendwann während des Jahres einmal bevollmächtigt, muss man dies ebenfalls melden (dann aber eben nicht z.B. den Kontostand am 31.12., sondern an dem Tag, an dem die Bevollmächtigung endete).

Welche Informationen werden im modelo 720 abgefragt?

Für jede der 3 Vermögenskategorien werden unterschiedliche Informationen abgefragt: 

a) Konten im Ausland:

- jeweiliger Kontostand am 31.12. und
- mittlerer Kontostand des letzten Quartals.

b) Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere und Versicherungen, sowie private Altersvorsorge im Ausland:

- Stand bzgl. Anzahl, Art und Wert der Beteiligungen/Aktien am 31.12.,
- Stand der gemachten Einlagen/Beiträge am 31.12.,
- Bei Lebensversicherungen oder Invaliditätsversicherungen: Rückkaufswert am 31.12. („valor de rescate“),
- Bei zeitlich begrenzten Renten oder Leibrenten, deren Begünstigter man am 31.12. ist: Kapitalwert am 31.12. („valor de capitalización“). 

c) Immobilien und sie betreffende Rechte im Ausland:

- Identifikation der Immobilie (Registereintrag, Adresse),
- Erwerbsdatum und Kaufpreis,
- bei Eigentum mehrerer Personen oder aufgeteilter Nutzung über das Jahr: Erwerbsdatum und Wert zum 31.12.,
- Nießbrauch/ Pfandrechte etc.: Erwerbsdatum und Wert zum 31.12.

Muss man etwas bezahlen, wenn man das Modelo 720 abgibt?

Nein, zu bezahlen ist nichts, es ist ausschließlich eine informative Erklärung.

Aber das spanische Finanzamt nutzt die Daten, um zu prüfen, ob mögliche Einkünfte oder Gewinne aus dem vorhandenen ausländischen Vermögen in Spanien korrekt versteuert werden (Einkommensteuer, Schenkungssteuer).

Wenn zum Beispiel Immobilien im Ausland angegeben werden, jedoch keinerlei Mieteinnahmen, dann könnte das dem spansichen Finanzamt Grund zur Annahme geben, dass Einnahmen nicht korrekt versteuert werden. Dies würde dann zu einer Prüfung durch die spansichen Finanzbehörden führen. Immobilien müssen in der spanischen Einkommensteuer immer mit angegeben werden, auch wenn diese im Ausland sind. Stehen die Immobilien leer, werden sie trotzdem besteuert.

Weiterhin hilft das Modelo 720 dem spanischen Finanzamt zu prüfen, ob Vermögenssteuer gezahlt werden muss. Die Vermögenssteuer ist in den einzelnen autonomen Regionen Spaniens unterschiedlich geregelt. So wurde die Vermögenssteuer jüngst in Andalusien de facto abgeschafft. 

Muss das Modelo 720 jedes Jahr eingereicht werden?

Nein. Wenn die Erklärung einmal kkorrekt eingereicht wurde, muss man dies nicht zwingend jedes Jahr erneut einreichen.

Man muss nur wieder aktiv werden, wenn sich im Vergleich zu dem Jahr, in dem man das letzte Mal eine Erklärung eingereicht hat:

  1. das Vermögen in einer / mehreren bereits gemeldeten Kategorie(n) um über 20.000 EUR gestiegen ist (wenn es gefallen ist, muss man das nicht angeben) und/oder
  2. man im betreffenden Jahr ein Konto geschlossen hat (das man vorher einmal angegeben hatte), oder man eine Immobilie veräußert hat (die man vorher angegeben hatte), etc. und/oder
  3. das Vermögen in einer bisher nicht gemeldeten Kategorie über die Grenze von 50.000 EUR gestiegen ist.

Welche Konsequenzen hat das Nicht-Einreichen des Modelo 720?

Obwohl die Auskunft über Auslandsvermögen über das Modelo 720 zu Informationszwecken und nicht zur Eintreibung von Steuergeldern dient, kann das Versäumnis, diese Erklärung abzugeben, die Angabe von falschen Daten oder das Einreichen außerhalb der vorgegebenen Frist teils teure Konsequenzen haben. Das spanische Finanzamt sieht Strafgelder von 100 Euro bis zu 10.000 Euro vor.

Schlusswort:

In diesem Artikel wurden die Grundlagen und Basis Informationen zum spanischen Steuermodelo 720 zusammengefasst. Er kann und soll keine Einzelfallanalyse und persönliche Beratung durch einen Steuerberater ersetzen. Wir empfehlen immer, dass Sie sich individuell an einen spanischen Steuerberater wenden, der Ihre individuelle Situation kennt und Sie konkret dazu berät. Gerne stehen wir Ihnen dazu mit unserem Team zur Verfügung. 

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