Die Renta Imputada: Ein Leitfaden für Immobilieneigentümer in Spanien

Im spanischen Einkommensteuersystem wird zwischen "Residenten" (steuerlich ansässigen Personen) und "Nicht-Residenten" unterschieden. Im deutschen Sprachgebrauch entsprechen diese Begriffe weitgehend den Konzepten der "unbeschränkten Steuerpflicht" (Resident) und der "beschränkten Steuerpflicht" (Nicht-Resident). Der entscheidende Unterschied besteht darin, ob eine Person ihr weltweites Einkommen oder nur das in Spanien erzielte Einkommen in Spanien deklarieren und versteuern muss.

Unabhängig von diesem Status gibt es für Immobilieneigentümer jedoch eine gemeinsame steuerliche Verpflichtung: Wer Immobilien besitzt, die als Wohnraum gelten und nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden, unterliegt der Renta Imputada – einer besonderen Steuer für nicht vermietete Wohn-Immobilien.


Was ist die Renta Imputada?

Die Renta Imputada, oft als "fiktives Einkommen aus Immobilienbesitz" bezeichnet, ist eine Steuer, die für nicht vermietete oder nicht genutzte Immobilien erhoben wird. Sie basiert auf der Annahme, dass eine ungenutzte Immobilie einen theoretischen Wert oder Nutzen für den Eigentümer darstellt, unabhängig davon, ob tatsächlich Einnahmen erzielt werden.

Diese Steuer wird auf der Grundlage des Katasterwerts (Valor Catastral) der Immobilie berechnet. Wichtig ist, dass sie tagesgenau für jeden Tag berechnet wird, an dem die Immobilie dem Eigentümer zur Verfügung stand – unabhängig davon, ob diese tatsächlich genutzt wurde.

Besonders relevant ist dies für Eigentümer, die ihre Immobilien teilweise zu touristischen Zwecken vermieten. Für jeden Tag, an dem die Immobilie nicht vermietet war, wird der entsprechende Anteil zur Berechnung der Renta Imputada herangezogen.


Wer ist von der Renta Imputada betroffen?

  1. Ausländische Immobilieneigentümer (Nicht-Residenten):
    Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen und diese weder selbst nutzen noch vermieten, unterliegen Sie der Renta Imputada. Dies gilt unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihrem Wohnsitz.

  2. In Spanien ansässige Eigentümer (Residenten):
    Auch Personen, die in Spanien steuerlich ansässig sind, unterliegen der Renta Imputada für Immobilien, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden. Ihre Hauptwohnung ist von dieser Steuer ausgenommen, während zusätzliche Immobilien berücksichtigt werden.


Wie wird die Renta Imputada berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Katasterwerts der Immobilie, der auf dem jährlichen Grundsteuerbescheid (IBI) angegeben ist:

  • 1,1 % des Katasterwerts für Immobilien, deren Katasterwert in den letzten zehn Jahren aktualisiert wurde.
  • 2 % des Katasterwerts für Immobilien mit älteren Katasterwerten.

Der errechnete fiktive Ertrag wird dann mit dem jeweils geltenden Einkommensteuersatz des Eigentümers versteuert:

  • Für Nicht-Residenten: 24 % (bzw. 19 % für EU-Bürger, Island, Norwegen und Liechtenstein).
  • Für Residenten: gemäß der progressiven Einkommenssteuersätze im Rahmen der IRPF (spanische Einkommensteuer).

Wann und wie wird die Renta Imputada erklärt?

  1. Nicht-Residenten:
    Die Steuer wird jährlich mit dem Formular Modell 210 erklärt. Der Abgabetermin für das Vorjahr ist der 31. Dezember.

  2. Residenten:
    Residenten deklarieren die Renta Imputada im Rahmen ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung (IRPF).


Wie PEHOMA Consult Sie unterstützt

Die Renta Imputada und ihre Erklärung sind für viele Immobilieneigentümer herausfordernd, besonders wenn sie mit dem spanischen Steuersystem nicht vertraut sind. Hier kommt PEHOMA Consult als Ihre spanische Steuerberatung ins Spiel:

  • Individuelle Beratung:
    Wir analysieren Ihre steuerliche Situation und prüfen, ob und in welcher Höhe Sie der Renta Imputada unterliegen.

  • Berechnung und Erklärung:
    Unser Team übernimmt die vollständige Berechnung und fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärungen.

  • Langfristige Steueroptimierung:
    Wir beraten Sie nicht nur zur Renta Imputada, sondern auch zu weiteren Steuerpflichten im Zusammenhang mit Ihrem Immobilienbesitz, z. B. zur Vermietung oder zum Verkauf.

  • Vertretung vor Behörden:
    Sollten Rückfragen oder Probleme mit den Steuerbehörden auftreten, vertreten wir Sie kompetent und zuverlässig.


Warum ist die Renta Imputada wichtig?

Die Nichtbeachtung der Steuerpflichten kann zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Besonders ausländische Eigentümer laufen Gefahr, diese Steuer zu übersehen. Die spanischen Steuerbehörden haben jedoch die Möglichkeit, die Renta Imputada rückwirkend einzufordern – oft verbunden mit Strafzahlungen und Zinsen.


Fazit

Die Renta Imputada ist ein wesentlicher Bestandteil der steuerlichen Verpflichtungen für Immobilieneigentümer in Spanien – egal, ob Sie Resident oder Nicht-Resident sind. Um rechtliche Probleme zu vermeiden und Ihre Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, ist es wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden.

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