Firmengründung in Spanien: Ihr Weg zur eigenen Firma in Spanien mit PEHOMA Consult
Die Gründung einer Gesellschaft in Spanien, insbesondere einer Sociedad Limitada (S.L.), ist ein bedeutender Schritt für Unternehmer, die auf dem spanischen Markt Fuß fassen möchten. Bei PEHOMA Consult unterstützen wir Sie umfassend und kompetent auf diesem Weg. Als offizielles PAE (Punto de Atención al Emprendedor) und in Zusammenarbeit mit dem CIRCE-System (Centro de Información y Red de Creación de Empresas) bieten wir Ihnen eine effiziente und rechtssichere Firmengründung, die den gesamten Prozess deutlich erleichtert.
Ihre Vorteile mit PEHOMA Consult
-
PAE-Status: Als PAE können wir die Formalitäten für Ihre Firmengründung direkt abwickeln, ohne dass Sie sich an verschiedene Behörden wenden müssen. Dies spart Zeit und minimiert den Verwaltungsaufwand.
-
CIRCE-Plattform: Durch die Nutzung der CIRCE-Plattform können wir den Gründungsprozess digital und beschleunigt durchführen. Alle relevanten Dokumente werden elektronisch eingereicht, was die Gründung in der Regel innerhalb weniger Tage ermöglicht.
Schritte zur Gründung einer S.L. in Spanien
-
Namensprüfung und Reservierung: Zunächst wird der gewünschte Firmenname beim Zentralen Handelsregister (Registro Mercantil Central) geprüft und reserviert. Hierbei unterstützen wir Sie, um sicherzustellen, dass Ihr Firmenname den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
-
Erstellung des Gesellschaftsvertrags: Der Gesellschaftsvertrag (Escritura de Constitución) wird erstellt, in dem alle relevanten Details der neuen S.L. festgelegt werden. Dazu gehören u.a. der Unternehmenszweck, das Stammkapital, die Gesellschafter und deren Anteile sowie die Geschäftsführung.
-
Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals (kann auch nach dem Notartermin erfolgen): Zur Gründung der S.L. ist die Einzahlung des Stammkapitals auf ein spanisches Bankkonto erforderlich. Wir unterstützen Sie bei der Eröffnung eines geeigneten Geschäftskontos und stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
-
Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag wird von einem Notar beurkundet. Diese Beurkundung ist ein zwingender Schritt bei der Gründung einer S.L. in Spanien. Wir koordinieren den Notartermin und bereiten alle erforderlichen Unterlagen vor.
-
Eintragung ins Handelsregister: Nach der notariellen Beurkundung wird die neue Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen. Mit der Eintragung erhält die S.L. ihre Rechtspersönlichkeit und ist damit offiziell gegründet.
-
Steuerliche Registrierung: Abschließend erfolgt die Anmeldung der Gesellschaft beim Finanzamt und die Beantragung der Steueridentifikationsnummer (CIF). Dies ist notwendig, um als Unternehmen in Spanien operativ tätig zu werden und die steuerlichen Pflichten zu erfüllen.
Warum PEHOMA Consult?
Mit PEHOMA Consult als Partner profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Serviceangebot. Wir begleiten Sie nicht nur während der Gründung, sondern stehen Ihnen auch danach zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen erfolgreich auf dem spanischen Markt agiert. Von der Buchhaltung über die Steuerberatung bis hin zur Unterstützung bei administrativen Aufgaben – wir sind Ihr verlässlicher Partner in Spanien.
Bei PEHOMA Consult unterstützen wir Sie nicht nur bei der Gründung einer Sociedad Limitada (S.L.), sondern stehen Ihnen bei der Gründung jeglicher Art von spanischen Gesellschaftsformen zur Seite. Unsere umfassende Beratung gewährleistet, dass Sie die für Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele optimale Gesellschaftsform wählen.
Vielfalt der spanischen Gesellschaftsformen
Neben der beliebten Sociedad Limitada (S.L.) gibt es in Spanien eine Vielzahl weiterer Gesellschaftsformen, die für unterschiedliche Geschäftsvorhaben und -größen geeignet sind. Hierzu gehören unter anderem:
-
Sociedad Anónima (S.A.): Diese Form eignet sich besonders für größere Unternehmen, die Zugang zu Kapitalmärkten benötigen oder eine weitreichende Haftungsbegrenzung anstreben.
- Sociedad Civil (SC): Diese Gesellschaftsform ist für kleinere Partnerschaften gedacht und bietet eine flexible Struktur, insbesondere für Dienstleistungsunternehmen.
-
Sociedad Colectiva (SC) und Sociedad Comanditaria (S.Com): Beide Formen sind für Personengesellschaften geeignet, wobei die Sociedad Comanditaria auch die Möglichkeit der Beteiligung von stillen Gesellschaftern bietet.
-
Sociedad Cooperativa (S. Coop.): Ideal für gemeinschaftliche Projekte, bei denen die Zusammenarbeit im Vordergrund steht, etwa in den Bereichen Landwirtschaft oder gemeinnützige Initiativen.
-
Asociaciones (Vereine): Diese Form ist besonders für gemeinnützige, soziale oder kulturelle Zwecke geeignet, bei denen die Zusammenarbeit von Personen im Vordergrund steht, ohne primär gewinnorientiert zu sein.
-
Fundaciones (Stiftungen): Diese Form bietet die Möglichkeit, Vermögen dauerhaft für Zweckgebunden einzusetzen, sei es im sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Bereich. Natürlich auch in Bezug auf die Verwaltung des eigenen Vermögens, bzw. des Familienvermögens. Hierbei kann es zu grossen Vorteilen bei der Übertragung von Vermögen kommen, wie beispielsweise bei Erbschaften.
Umfassende Beratung für Ihre optimale Gesellschaftsform
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens. Sie beeinflusst nicht nur die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Flexibilität, die Haftung und die Verwaltung Ihres Unternehmens.
Bei PEHOMA Consult beraten wir Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Gesellschaftsformen und unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung. Wir stellen sicher, dass die gewählte Struktur optimal auf Ihre geschäftlichen Ziele und Ihre persönliche Situation abgestimmt ist.
Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg für Ihr Unternehmen finden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung und starten Sie Ihr Unternehmen in Spanien mit PEHOMA Consult als starkem Partner an Ihrer Seite!